Erlaubnis zu einmaligen nicht mit kommerziellem Betrieb verbundenen Schiffsfahrten
Rechtsgrundlage:
Art. 32 des Gesetzes über die Binnenschifffahrt (Gesetzblatt vom 2006 Nr. 123, Pos. 857 in geänderter Fassung)
I Erforderliche Unterlagen (Anhänge erforderlich für den Antrag)
Schriftlicher Antrag des Reeders
II Gebühren
Erlaubnis zur einmaligen Fahrt (Prüfung ist im Preis inbegriffen) – 200 zł
III Erledigungsdauer
Bis zu 14 Tagen nach der Antragstellung