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Genehmigung für fremde Schiffe zur Binnenschifffahrt auf den polnischen Binnenwasserstraßen

Rechtsgrundlage:

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 5. Dezember 2002 über die Genehmigungen für fremde Schiffe zur Binnenschifffahrt auf den polnischen Binnenwasserstraßen. (Gesetzblatt vom 2003 Nr. 4, Pos. 39)

 

I Erforderliche Unterlagen (Anhänge erforderlich für den Antrag)

- Antrag
- Beglaubigte Abschrift von Dokumenten, die das Schiff zum Binnenschiffsverkehr im Land der Schiffszulassung zulassen.

 

II Gebühren

Genehmigung:

- für eine Fahrt – 100 zł

- für bestimmte Zeit oder mehrfache Schiffsfahrten – 200 zł

- für Zweitschrift der Genehmigung – 20 zł

 

III Erledigungsdauer

Bis zu 14 Tagen nach der Antragstellung

 

IV Hinweise

Nachdem das fremde Schiff an Staatsgrenze angekommen ist, hat der Schiffsführer, dessen Schiff die Genehmigung betrifft, die Bereitschaft des Schiffes zur Untersuchung anzumelden und die Anweisungen des Amtsdirektors bezüglich des Ortes und der Zeit der Untersuchung zu befolgen. Die Prüfung des Schiffes wird nicht später als innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Erklärung der Bereitschaft durchgeführt.

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