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Zulassungsdokumente

Rechtsgrundlage:

Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 23. Januar 2003 über das Verwaltungsregister polnischer Binnenschiffe (Gesetzblatt vom 2003 Nr. 39, Pos. 340).

 

I Erforderliche Unterlagen (Anhänge erforderlich für den Antrag)

Antrag auf Eintragung eines Schiffes ins Register

Der Antragsteller, der Schiffseigner, legt Eigentumsdokumente zur Einsicht vor.

Dem Antrag auf Registereintragung werden beigefügt:

  • Ist der Reeder Miteigentümer oder Eigentümer des Schiffes, so hat er eine beglaubigte Abschrift der Unterlagen, die das Eigentum bzw. Miteigentum des Schiffes nachweisen, einzureichen (Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, Heimvertrag, Rechnung mit ausgewiesener MwSt. oder einfacher Mehrwertsteuerbeleg, rechtskräftige Gerichtsentscheidung über Eigentumsrecht). Dem Antrag auf Eintragung ins Register werden der Eigentumsnachweis zusammen mit dem Einzahlungsbeleg von der Stempelgebühr oder mit dem Vermerk des zuständigen Finanzamtes über Freistellung von Gebühren beigefügt. Eine Ausnahme bilden Eigentumsnachweise, die im Ausland erstellt, von Unternehmer ausgestellt wurden, die die Umsatzsteuer bei Verkauf von Schiffen zahlen bzw. auf der Grundlage von gesonderten Vorschriften die Freistellung von dieser Steuer in Anspruch nehmen.
  • Ist der Reeder kein Schiffseigner, so hat er eine beglaubigte Abschrift von der Unterlagen, die ihn berechtigen, das Schiff in eigenem Namen zu handhaben, einzureichen.
  • Ist der Reeder eine juristische Person, so hat er Unterlagen, die den vollständigen Namen und Sitz, so wie Vor- und Nachnamen aller Personen, die berechtigt sind, im Namen dieser juristischen Person zu handeln, einzureichen.
  • War das Schiff vorher im Register einer anderen Zulassungsstelle oder im Ausland eingetragen, so ist ein Nachweis über Streichung des Schiffes aus dem vorigen Register einzureichen.
  • Betrifft der Antrag die Eintragung des Schiffes in ein vorläufiges Register, so ist die Genehmigung des bisherigen Zulassungslandes für eine zeitliche Eintragung eines Schiffes ins polnische Register einzureichen.

Dem Antrag auf Registereintragung eines Schiffes, das der Pflicht des Schiffsattestes/Schiffszeugnisses nicht unterliegt, wird zusätzlich ein Befähigungszeugnis der Binnenschifffahrt für bestimmte Zeit und einen bestimmten Region beigefügt. Diese Bescheinigung wird von einem durch eine Register führende Behörde anerkannten Sachverständigen erstellt.

 

II Gebühren

Registereintragung von Schiffen:

  • ohne Maschinenantrieb, deren Produkt aus Länge und Breite weniger als 20 m2 – 40 zł
  • ohne Maschinenantrieb, deren Produkt aus Länge und Breite mehr als 20 m2 – 80 zł
  • mit Maschinenantrieb, deren Produkt aus Länge und Breite weniger als 20 m2 – 80 zł
  • mit Maschinenantrieb, deren Produkt aus Länge und Breite mehr als 20 m2 – 400 zł
  • Änderungen der Registereintragung – 15 zł
  • FZweitschrift der Zulassungskarte – 20 zł

 

III Erledigungsdauer

Bis zu 14 Tagen nach der Antragstellung

 

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